OZ Hansa TippspielTeilnahmebedingungen

OZ Hansa Tippspiel
Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG, nachfolgend auch OZ genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels

Die Gesamtdauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom vom 01.08.2024 bis zum 18.05.2025, 12:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums ist eine Abstimmung möglich.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars (Frage/Antwort) notwendig. Die Teilnahme ist nur innerhalb des täglichen Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Die Teilnahme ist an beliebig vielen Tipp-Umfragen innerhalb des Gesamtzeitraumes möglich. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, aktive Abonnenten des OZ-Newsletters "Der Kurs der Kogge" sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Die Teilnahme ist nicht auf Kunden der Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligte Personen und Mitarbeiter Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich die OZ vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen der Kick-Tipp-Rangliste unter allen aktiven Newsletter-Empfängern.

Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah benachrichtigt.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

Beendigung des Gewinnspiels

Die OZ behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Die Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens und Wohnorts in der Ostsee-Zeitung einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe des Gewinners auf ostsee-zeitung.de mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die Ostsee-Zeitung GmbH & Co. KG, Marketing und Vertrieb an Richard-Wagner-Straße 1a 18055 Rostock oder kundenservice@ostsee-zeitung.de zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht

Das Gewinnspiel der OZ unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht das Team der Ostsee-Zeitung.