Harzer EBikeTeilnahmebedingungen

Harzer EBike
Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen für das Harzer E-Bike Tippspiel

§ 1 Allgemeine Teilnahme

Veranstalter des Gewinnspiels mit dem Namen „Harzer EBike“ (abrufbar unter https://www.kicktipp.de/harzer-ebike/) ist die Harzer E-Bike OHG.

Für das Gewinnspiel gelten die hier aufgeführten Spielregeln: https://ww.kicktipp.de/harzer-ebike/spielregeln.

Anmeldeschluss: Sonntag, 31. August 2024, 23:59 Uhr.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 2 Teilnehmende

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Es handelt sich um ein offenes Gewinnspiel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 300 Personen. Es gilt das "First come, first served" Prinzip. Wir behalten uns jedoch vor bei erhöhter Teilnahme bis Anmeldeschluss die Teilnehmerzahl zu vergrößern.

Teilnehmen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland, die ein Profil bei „kicktipp“ besitzen. Gewinne werden nicht an Minderjährige unter 18 Jahren ausgeschüttet.

§ 3 Gewinne

Unter allen richtig registrierten Teilnehmern des Gewinnspiels werden die hier aufgeführten Gewinne vergeben: https://www.kicktipp.de/harzer-ebike/.

Die Gewinne sind übertragbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Die Gewinner werden unter Nennung ihres Nutzernamens bekanntgegeben und schriftlich vom Spielleiter benachrichtigt. Außerdem werden die Gewinner unter Nennung ihres Nutzernamens auf Social Media bekanntgegeben. Bei gleicher Punktzahl und Platzierung werden die Gewinner unter den Gleichplatzierten ausgelost.

§ 4 Datenschutz

Die Daten zur Registierung werden weder zu Werbezwecken genutzt noch an Dritte weitergegeben. Wir verarbeiten lediglich die Daten, die zur Ermittlung und Kontaktierung der Gewinner notwendig sind. D.h. den Nutzernamen, sowie Nutzername und ggf. Vor- und Nachname.

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich die teilnehmende Person mit der zweckgebundenen Nutzung seiner personenbezogenen Daten als einverstanden.

Weitere Informationen zum Datenschutz findest Du in unseren Datenschutzbestimmungen.

§ 5 Schlussbestimmung

Der Veranstalter ist berechtigt, dass Gewinnspiel einzustellen, wenn ins besondere aus rechtlichen oder technischen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. In diesem Fall erfolgt eine Verlosung des Gewinns unter den bisherigen Teilnehmern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt.